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Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz und Literatur


Die kantonale Kulturförderung kann wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Projekte und Veranstaltungen auf Gesuch hin unterstützen.
Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement (Abteilung Kulturförderung).


Eingabeberechtigung

Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär ist der Wohnsitz massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.


Inhalt der Gesuchsdossiers

Deckblatt (siehe rechte Spalte), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), Einzahlungsschein sowie spartenspezifische Unterlagen gemäss Deckblatt


Einreichung der Gesuchsdossiers

Die kantonale Kulturförderung hat 2012 auf E-Gever, ein papierloses Büro-Management, umgestellt. Gesuchstellende werden daher gebeten, ihre Gesuche um Projektbeiträge ab sofort digital einzureichen. Bitte senden Sie uns das gesamte Dossier als EIN pdf-Dokument per Mail zu: Deckblatt als erste Seite, danach alle Unterlagen in der auf dem Deckblatt angegebenen Reihenfolge.
Das Dossier sollte die Datenmenge von 5 MB nicht überschreiten. Sie erhalten innerhalb von 10 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Gesuche können auch weiterhin per Post eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei: Zur Behandlung der Gesuche in der Kommission werden diese gescannt bzw. kopiert. Daher bitte keine gebundenen Dossiers einreichen.


Förderungskriterien


Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten. Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.


Eingabe- und Beantwortungstermine


Eingabe bis   

                

Sitzungstermin        

Beantwortung bis   

1. Februar

März

31. März

1. Mai

Juni

30. Juni

2. August

September

30. September

2. November

Dezember

31. Dezember


Gesuche um Unterstützung von CD-Produktionen werden nur zweimal jährlich, im Juni und Dezember, geprüft. Wir bitten Sie, die Eingabefristen zu beachten.



Kontakt

KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung

Franziska Gabriel
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern


Mail


Links & Dokumente

DECKBLÄTTER
Wir bitten die Gesuchstellenden ihrem Dossier das entsprechende Deckblatt beizulegen.


Deckblatt Theater/Tanz
Deckblatt Literatur
Deckblatt Bildende Kunst
Deckblatt Musik
Deckblatt CD-Produktionen


Informationen zum Dossierinhalt und zu den Förderungskriterien finden Sie im


Merkblatt Gesuche


Das perfekte Gesuch: Tipps von grossen Förderstellen


Das perfekte Gesuch


Die gesetzlichen Grundlagen zur Kulturförderungskommission finden Sie hier