
Die kantonale Kulturförderung kann wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Projekte und Veranstaltungen auf Gesuch hin unterstützen.
Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement (Abteilung Kulturförderung).
Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär ist der Wohnsitz massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.
Inhalt der GesuchsdossiersDeckblatt (siehe rechte Spalte), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), Einzahlungsschein sowie spartenspezifische Unterlagen gemäss Deckblatt Einreichung der GesuchsdossiersDie kantonale Kulturförderung hat 2012 auf E-Gever, ein papierloses Büro-Management, umgestellt. Gesuchstellende werden daher gebeten, ihre Gesuche um Projektbeiträge ab sofort digital einzureichen. Bitte senden Sie uns das gesamte Dossier als EIN pdf-Dokument per Mail zu: Deckblatt als erste Seite, danach alle Unterlagen in der auf dem Deckblatt angegebenen Reihenfolge. |
Qualität
Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
Professionalität
Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kompetenz in der Projektvorbereitung/-durchführung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation
Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch die Gesuchstellenden (Privatinitiative), private Geldgeber (Gönner/Sponsoren) und Gemeinde(n). Eventuelle Beteiligung von Bund/Pro Helvetia. Ausgewiesene Finanzierungsnotwendigkeit durch den Kanton.
Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung
Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Vernetzung mit anderen Bereichen, Berücksichtigung von Zentrumsangeboten und Angeboten im ländlichen Raum, kulturelle Vielfalt.
Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten. Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.
Eingabe bis |
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Sitzungstermin |
Beantwortung bis |
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1. Februar |
März |
31. März |
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1. Mai |
Juni |
30. Juni |
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2. August |
September |
30. September |
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2. November |
Dezember |
31. Dezember |
Gesuche um Unterstützung von CD-Produktionen werden nur zweimal jährlich, im Juni und Dezember, geprüft. Wir bitten Sie, die Eingabefristen zu beachten.
KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung
Franziska Gabriel
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
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DECKBLÄTTER
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Informationen zum Dossierinhalt und zu den Förderungskriterien finden Sie im |
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Das perfekte Gesuch: Tipps von grossen Förderstellen |
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Die gesetzlichen Grundlagen zur Kulturförderungskommission finden Sie hier |

