
Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.
Projektbeschrieb, Exposé, Drehbuch, Biographie, Filmographie, Budget, Finanzierungsplan, eine abgeschlossene Arbeit auf DVD.
Filmkünstlerische Qualität
Professionalität
Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.
Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:
Projektentwicklung (Drehbuch, Recherche)
Film- und Videoproduktion (inkl. Postproduktion)
Präsentation und Vermittlung von Film und Video
Bei der Geschäftsstelle müssen sieben komplette Dossiers mit einem Begleitschreiben eingereicht werden. Eine Kopie des Begleitschreibens muss zur Information direkt an denjenigen Kanton geschickt werden, zu dem der Bezug ausgewiesen wird und von dem die Förderung beantragt wird.
Die Dossiers inkl. DVD werden auf ausdrücklichen Wunsch im Begleitschreiben nach der Sitzung zurückgeschickt.
Jeweils auf den 1. der Monate: Februar, Mai, August und November.
KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung
Albin Bieri
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
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Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Luzern finden Sie hier |
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