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Gesuche
Die kantonale Kulturförderung kann wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Projekte und Veranstaltungen auf Gesuch hin unterstützen. Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement (Abteilung Kulturförderung).
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Mitglieder der Kulturförderungskommission
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Stalder Beat
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Luzern
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Präsident, Fachgruppe Kunst
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Achermann Erika
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Luzern
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Geschäftsführerin, Vertreterin Kanton Luzern
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Kramis Otmar
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Luzern
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Fachgruppe Musik
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Schweizer Sabine
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Kriens
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Fachgruppe Musik
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Stocker André
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Hochdorf
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Fachgruppe Musik
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Walpen Thomas
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Luzern
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Fachgruppe Musik
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Bühlmann Beat
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Luzern
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Fachgruppe Theater/Literatur
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Hitz Hansruedi
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Luzern
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Fachgruppe Theater/Literatur
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Troxler Ems
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Willisau
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Fachgruppe Theater/Literatur
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Rieser Andi
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Steinhuserberg
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Fachgruppe Kunst
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Twerenbold Monika
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Buochs
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Fachgruppe Kunst
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Wunderlich Petra
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Luzern
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Fachgruppe Kunst
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Die gesetzlichen Grundlagen zur Kulturförderungskommission finden Sie hier 
Eingabeberechtigung Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär ist der Wohnsitz massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.
Inhalt der Gesuchsdossiers Deckblatt (siehe rechte Spalte), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), Einzahlungsschein
Förderungskriterien
- Qualität
Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit
- Professionalität
Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kompetenz in der Projektvorbereitung/-durchführung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation
- Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch die Gesuchstellenden (Privatinitiative), private Geldgeber (Gönner/Sponsoren) und Gemeinde(n). Eventuelle Beteiligung von Bund/Pro Helvetia. Ausgewiesene Finanzierungsnotwendigkeit durch den Kanton.
- Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung
Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Vernetzung mit anderen Bereichen, Berücksichtigung von Zentrumsangeboten und Angeboten im ländlichen Raum, kulturelle Vielfalt.
Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten. Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.
Abgabe- und Beantwortungstermine Die Kulturförderungskommission tagt in den Monaten März, Juni, September und Dezember. Die Eingabe der Gesuche muss einen Monat vor dem Tagungsmonat erfolgen, d.h. jeweils auf den 1. des Vormonats. Die Antworten treffen bis spätestens Ende des Tagungsmonats bei den Gesuchstellenden ein. Gesuche um Unterstützung von CD-Produktionen werden neu nur noch zweimal jährlich, im Juni und Dezember, geprüft. Wir bitten Sie, die Eingabefristen zu beachten.
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