Barrierenfreie Darstellung
KANTON LUZERN
Übersicht
Gesuche
Film
Werkbeiträge
Ateliers
Architektur
Innerschweizer Kulturstiftung
Kunstankäufe und
-sammlung
Stipendien
OID Kanton Luzern
HOME KONTAKT JOBS DOWNLOAD FEEDBACK STANDORT SITEMAP

Gesuche

Die kantonale Kulturförderung kann wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Projekte und Veranstaltungen auf Gesuch hin unterstützen. Die Kulturförderungskommission prüft die Gesuche und stellt Antrag an das Departement (Abteilung Kulturförderung).

Mitglieder der Kulturförderungskommission
Stalder Beat Luzern Präsident, Fachgruppe Kunst
Achermann Erika Luzern Geschäftsführerin, Vertreterin Kanton Luzern
Kramis Otmar Luzern Fachgruppe Musik
Schweizer Sabine Kriens Fachgruppe Musik
Stocker André Hochdorf Fachgruppe Musik
Walpen Thomas Luzern Fachgruppe Musik
Bühlmann Beat Luzern Fachgruppe Theater/Literatur
Hitz Hansruedi Luzern Fachgruppe Theater/Literatur
Troxler Ems Willisau Fachgruppe Theater/Literatur
Rieser Andi Steinhuserberg Fachgruppe Kunst
Twerenbold Monika Buochs Fachgruppe Kunst
Wunderlich Petra Luzern Fachgruppe Kunst

Die gesetzlichen Grundlagen zur Kulturförderungskommission finden Sie hier

Eingabeberechtigung
Es können Gesuche von Luzerner Kultur- und Kunstschaffenden (primär ist der Wohnsitz massgebend) eingereicht werden, bzw. Projekte, die einen direkten Bezug zum Kanton Luzern haben.

Inhalt der Gesuchsdossiers
Deckblatt (siehe rechte Spalte), Projektbeschrieb, Projektbeteiligte/Biographie, Budget, Finanzierungsplan (vor allem private und kommunale Beteiligung), Einzahlungsschein

Förderungskriterien

  • Qualität
    Herausragende Gestaltung, Innovation, Eigenständigkeit, Originalität, Relevanz, Aktualität, Kontinuität, Nachhaltigkeit

  • Professionalität
    Erfahrungs- und Leistungsausweis, Kompetenz in der Projektvorbereitung/-durchführung, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation

  • Subsidiarität
    Vor- und Eigenleistungen durch die Gesuchstellenden (Privatinitiative), private Geldgeber (Gönner/Sponsoren) und Gemeinde(n). Eventuelle Beteiligung von Bund/Pro Helvetia. Ausgewiesene Finanzierungsnotwendigkeit durch den Kanton.

  • Bedeutung für den Kanton/überregionale Bedeutung
    Engagement und Art der Kulturvermittlung, öffentliche Wirkung und Resonanz, Vernetzung mit anderen Bereichen, Berücksichtigung von Zentrumsangeboten und Angeboten im ländlichen Raum, kulturelle Vielfalt.

Keine Kulturförderungskriterien sind Bedürftigkeit, Ausbildung und einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten.
Lokale Vereinskultur kann nicht mit kantonalen Kulturförderungsgeldern unterstützt werden.

Abgabe- und Beantwortungstermine
Die Kulturförderungskommission tagt in den Monaten März, Juni, September und Dezember.
Die Eingabe der Gesuche muss einen Monat vor dem Tagungsmonat erfolgen, d.h. jeweils auf den 1. des Vormonats. Die Antworten treffen bis spätestens Ende des Tagungsmonats bei den Gesuchstellenden ein.
Gesuche um Unterstützung von CD-Produktionen werden neu nur noch zweimal jährlich, im Juni und Dezember, geprüft. Wir bitten Sie, die Eingabefristen zu beachten.

Seite drucken Nach oben
Geschäftsstelle
KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Tel: 041 228 51 77
E-Mail Kultur
Dokumente & Links zum Thema


DECKBLÄTTER
Wir bitten die Gesuchstellenden ihrem Dossier das entsprechende Deckblatt beizulegen.

Word-Datei Deckblatt Theater/Tanz
Word-Datei Deckblatt Literatur
Word-Datei Deckblatt Bildende Kunst
Word-Datei Deckblatt Musik
Word-Datei Deckblatt CD-Produktionen

Alle Informationen zum Dossierinhalt und zu den Förderungskriterien finden Sie im PDF-DateiMerkblatt Gesuche

Das perfekte Gesuch: Tipps von grossen Förderstellen
PDF-DateiDas perfekte Gesuch

www.kulturfoerderung.ch ist ein Verzeichnis für Kulturschaffende mit über 5'000 Adressen. Es umfasst Förderadressen des privaten wie des öffentlichen Sektors sowie Adressen im Bereich kultureller Vernetzung und Kommunikation.

Informationen zur Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia finden Sie hier www.pro-helvetia.ch