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Film


Teilnahme

Es können nur Gesuche für Filmprojekte berücksichtigt werden, die einen direkten Bezug zu einem oder zu mehreren der folgenden Kantone haben: Luzern, Uri, Zug, Schwyz, Obwalden, Nidwalden.


Inhalt des Gesuchsdossiers

Projektbeschrieb, Exposé, Drehbuch, Biographie, Filmographie, Budget, Finanzierungsplan, eine abgeschlossene Arbeit auf DVD.


Kriterien

Filmkünstlerische Qualität
Professionalität
Der Nachweis über den Bezug zu mindestens einem der Zentralschweizer Kantone muss deutlich ausgewiesen werden. Der beantragte Förderbeitrag muss im Finanzierungsplan und im Begleitschreiben ersichtlich sein.


Förderkategorien

Die Förderung kann sich auf die folgenden Bereiche erstrecken:



Einreichen der Gesuche

Die Projektdokumentation muss digital in einer zusammenhängenden pdf-Datei per Mail oder einem Datenträger der Geschäftsstelle zugestellt werden. Sämtliche Unterlagen sind 2012 noch zusätzlich in siebenfacher Ausführung in Papierform einzureichen. Eine Kopie des Begleitschreibens muss zur Information direkt an denjenigen Kanton geschickt werden, zu dem der Bezug ausgewiesen wird und von dem die Förderung beantragt wird.


Die Dossiers inkl. DVD werden auf ausdrücklichen Wunsch im Begleitschreiben nach der Sitzung zurückgeschickt.



Abgabetermine bei der Geschäftsstelle

Jeweils auf den 1. der Monate: Februar, Mai, August und November.



Kontakt

KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung

Albin Bieri
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern


Mail


Dokumente

Details zu den Richtlinien der Filmförderung des Kantons Luzern finden Sie hier


Richtlinien Gesuche Film