
Gesuche:
In den Bereichen bildende Kunst, Musik, Literatur, Film, Theater und Tanz werden unterstützende Beiträge auf Gesuche hin gesprochen.
Ausschreibungen:
Kanton und Stadt Luzern fördern gemeinsam Künstlerinnen und Künstler durch Werkbeiträge, die jährlich im Rahmen von Wettbewerben ausgeschrieben und vergeben werden.
Mit der "Zentralschweizer Literaturförderung" wird alle zwei Jahre ein Wettbewerb zur Literaturförderung und alle vier Jahre ein Wettbewerb zur Theatertextförderung durchgeführt.
In Kooperation mit verschiedenen Institutionen werden Atelieraufenthalte in Berlin und Chicago vergeben, oder ein Lebenskostenbeitrag für den Aufenthalt im Pariser Atelier von Visarte Zentralschweiz gesprochen.
Preise/Auszeichnungen:
Die Kulturförderung des Kantons Luzern führt die Geschäftstelle der Innerschweizer Kulturstiftung, die den Innerschweizer Kulturpreis vergibt.
Jährlich wird von Kanton und Stadt Luzern der Gastpreis der Werkbeiträge verliehen.
Ungefähr alle fünf Jahre führt die kantonale Kulturförderung einen Wettbewerb Auszeichnung guter Bauten im Kanton Luzern durch, der jeweils in einer Dokumentation zusammengefasst wird.
Kunstsammlung:
Die Ankaufskommission kauft jährlich im Auftrag des Kantons Werke für die kantonale Kunstsammlung.
KANTON LUZERN
Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
Telefon | 041 228 52 06 |
Fax | 041 210 05 73 |
Der Artikel "Die (Heraus-) Forderung der Förderung" von Daniel Huber gibt einen aktuellen Überblick über die Aufgaben und Aktivitäten der Kulturförderung des Kantons Luzern.
Gesetzliche Grundlagen der Kulturförderung des Kantons Luzern

